Hier können Sie Mitglied werden
Der am 23. Februar 2024 im Vereinsregister eingetragene Verein will die Bläserarbeit und insbesondere die Jungbläserarbeit des Posaunenchores Stadtmitte fördern.
Als zukünftiges Mitglied des Vereins unterstützen Sie finanziell und ideell unter anderem
- die Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
- die Beschaffung von Noten- und Arbeitsmaterialien
- die Wartung, Reparatur und Neuanschaffung der Instrumente
- die Teilnahmen an mehrtägigen Seminaren und Lehrgängen
- sowie die Vorbereitungen und Durchführung von Bläsermusiken und sonstigen Aktivitäten
Eine große Mitgliederzahl und Spenden ermöglichen dem Posaunenchor u.a. eine kontinuierliche Fortführung der Jungbläserarbeit.
Den Mitgliedsbeitrag können Sie in der Beitrittsferklärung ankreuzen oder selbst festlegen.
Er wird in der Regel im August eines Jahres abgebucht.
Auch Spenden (mit Spendenquittung) sind uns auf unserem Konto herzlich willkommen. Kontaktieren Sie uns hier gern für die Bankdaten oder klicken Sie direkt auf den Jetzt-spenden-Button.
Auszug aus der Satzung
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege der Bläsermusik als wichtige kulturelle Gemeinschaftsaufgabe. Er will durch ideelle und materielle Unterstützung die Bläserarbeit fördern und pflegen, z. B. durch finanzielle Hilfe bei der Finanzierung von Personalkosten sowie Sachmitteln (Notenmaterial) und die Ausbildung von Jugendlichen/Erwachsenen unterstützen. Die dazu erforderlichen Mittel erhält der Verein durch Spenden und Beiträge. Der Satzungszweck wird u. a. dadurch verwirklicht, dass sich die Bläser im Chor bzw. im Jungbläserchor durch regelmäßige Proben und an Probenwochenenden auf Konzerte und andere musikalische Veranstaltungen vorbereiten und sich dabei in den Dienst der Öffentlichkeit stellen.
Der Verein kann eigene Veranstaltungen durchführen.